Home  |  Impressum  |  Datenschutzerklärung  |  Kontakt  |  Anfahrt  |  English Page
    Unternehmen
    Leitbild und Werte
    Unsere Grundsätze
    Strategie
    Geschäftsführung
    Meilensteine / Historie
    Mitarbeiter
    Soziale Verantwortung
    Partner
    Medienpartnerschaften
    Bestellung Sicherheitsdatenblatt
    Firmenbroschüre
    Seminarprogramm
    Bisherige Webinare
    Webinare 2018
    Webinare 2017
    Webinare 2016
    Webinare 2015
    Webinare 2014
    Webinare 2013
    Webinare 2012
    Leistungen Karriere
    KFT als Arbeitgeber
    Der Arbeitsort
    Was wir bieten
    Was wir erwarten
    Der Bewerbungsprozess
    Bewerben - aber richtig
    offene Stellen
    Compliance
    Communication
    Ausbildung
    Studentenjobs
    Kosmetik
    Marketing
    KFT Ac@demy KFT ChemDoc24
    KFT ChemDoc24
    KFT Freigabeplattform
    Communication
    ▶
    Sicherheitsdatenblätter
    ▶
    Erstellung
    ▶
    Europa Grundversion
     
    Europa Länderversion
     
    Türkei
     
    USA
     
    GHS Länder
     
    Nicht GHS-Länder
     
    KFT Use Survey
     
    Kennzeichnungs­etiketten
     
    Betriebs­anweisungen
     
    Stoffmeldungen
     
    Notrufnummern
     
    Wartung
    ▶
    Wartung Basic
     
    Wartung Premium
     
    Wartung Premium Plus
     
    KFT ChemDoc24
     
    KFT Control & Care
     
    Compliance
    ▶
    Chemikalien
    ▶
    REACH
    ▶
    REACH Beratung
     
    Vorregistrierung spät
     
    Registrierung
     
    Dossiererstellung
     
    CSR Erstellung
     
    Alleinvertreter
     
    Third Party / Trustee
     
    SIEF-Management
     
    Biozidprodukte
    ▶
    Meldungen
     
    Kosmetik
    ▶
    Beratung rundum Kosmetikprodukte
     
    EU-Notifizierungsverfahren CPNP
     
    Sicherheitsbewertung/ Produktinformationsdatei (PID)
     
    Vermarktungsüberprüfung/ Verkehrsfähigkeitsprüfungen weltweit
     
    Verbraucherprodukte
    ▶
    Vermarktungsprüfung
     
    Produktanmeldung
     
    BfR-Meldung
     
    Meldung WRMG
     
    Consulting
    ▶
    Gefahrstoff
    ▶
    Gefahrstoffberatung
     
    Gefahrstoff­management
     
    Stoffdatenrecherche
     
    Gefahrgut
    ▶
    Gefahrgutberatung
     
    GbV extern
     
    Unterweisung
     
    SAP EH&S
    ▶
    Stammdatenpflege
     
    Pflege Lieferantendaten
     
    Pflege Expositionsszenarien
     

    Ihr Ansprechpartner

    Dr. Karl-Franz Torges
    +49 (0)6155 8981 411
    karl-franz.Torges@kft.de
    Geschäftsführer
    CALL BACK SERVICE
    Leistungen > Compliance > Chemikalien > REACH > Alleinvertreter

    REACH Alleinvertreter nach Artikel 8

    Eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, die einen Stoff oder einen Stoff in Zubereitungen oder Erzeugnissen herstellt, eine Mischung for­mu­liert oder ein Erzeugnis herstellt, das in die Europäische Ge­mein­schaft eingeführt wird, kann einen Vertreter mit Sitz in der Ge­mein­schaft bestellen. Damit kann dieser Allein­ver­treter entsprechend der REACH-Verordnung Artikel 8 die Ver­pflich­tun­gen der Im­por­teure erfüllen. Das normale Geschäft und die normalen Geschäftsbeziehungen, sowie die Lieferung, Rechnungsstellung und Produkt­ver­ant­wort­lichkeit zwischen aus­län­dischem Her­steller oder For­mu­lierer und dem Importeur bleiben davon un­be­rührt. Die alleinige Änderung für den Importeur besteht darin, dass er die vom Nicht-EU-Her­stel­ler importierten Stoffe nicht registrieren muss. Er wird im Sinne der REACH-Verordnung zum nachgeschalteten Anwender und er kann ohne Vor­be­din­gun­gen von Ihrem Unter­nehmen im Nicht-EU-Ausland importieren. Neue Kun­den bzw. Im­por­teur können sofort ohne große Investments oder Kosten den Import Ihrer Stoffe durch­führen. Sie informieren uns über den neuen Importeur, den Rest erledigen wir.
    Sie können uns als Alleinvertreter nach Art. 8 (REACH) zu ihrem REACH Allein­ver­tre­ter benennen. Wir unter­stützen ihre Importeure, führen falls gewünscht auch ihre Re­gis­trie­rung als feder­führender Registrant oder gemeinsam im SIEF durch und stellen damit die Ver­mark­tungs­fähig­keit ihrer Produkte in Europa sicher. Wir stehen für Ihre Importeure auch für alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit REACH ergeben, zur Ver­fü­gung. Wir sehen es auch als unsere Aufgabe und Pflicht an, den betreuten Im­por­teuren ein gesetzes­konformes erweitertes Sicher­heits­daten­blatt (eSDB) in der je­wei­li­gen Landessprache zur Verfügung zu stellen.
    Downloads  |  News Archiv  |  eBooks  |  Suchen  |  Stichwortverzeichnis  |  Sitemap
    XING KFT News Blog KFT Twitter News Twittern